emploio GmbH
Schirmerstraße 71
40211 Düsseldorf
Tel.: 0049 (0) 211 882 034 90
E-Mail: info@emploio.de
Internet: www.emploio.de
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf
HRB 95037
USt.-ID: DE321015669
Verantwortlicher und Datenschutz nach der DSGVO:
emploio GmbH
Schirmerstraße 71
40211 Düsseldorf
Tel.: 0049 (0) 211 882 034 90
E-Mail: info@emploio.de
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 95037
Steuer-Nr: 336/5802/5866
Finanzamt: Düsseldorf
USt.-ID: DE321015669
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die emploio mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde” oder „Auftraggeber” („AG”) genannt) handelt.
2. emploio schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit emploio als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
3. Sofern Sie (nachfolgend: „Kunde“) der emploio GmbH, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, sind, E-Mail-Newsletter beziehen und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder Verträge mit emploio eingehen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von emploio vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote von emploio ohne vorherige Anerkennung dieser AGB gestattet emploio nicht.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als emploio ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn emploio in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
5. Alle zwischen Ihnen und emploio im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
1. emploio erbringt für den Kunden im Geschäftskundenbereich Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet emploio nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann emploio lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von emploio nicht geschuldet wird.
2. Dem Kunden ist bewusst, dass innerhalb der Zusammenarbeit gewisse Mitwirkungspflichten, wie das zur Verfügung stellen von Informationen, Beantworten von Fragen oder anderen gemeinsam mit emploio festgelegten Aufgaben, entstehen. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und nach der mit emploio gemeinsam festgelegten Frist zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch emploio, bleibt der Vergütungsanspruch von emploio unberührt.
1. Der Vertragsschluss zwischen emploio und dem Kunden erfolgt schriftlich.
2. Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen auf emploios Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Google, Instagram, LinkedIn oder Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit emploio dar.
1. Die Preise, die von emploio angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Bezahlung der Leistungen von emploio erfolgt entweder in monatlichen Ratenzahlungen, zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungszielen oder in Vorkasse per Überweisung.
Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend - z.B. Ratenzahlung. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
3. Im Falle der Zahlung per Lastschrift stellt emploio dem Kunden nach erfolgreichem Lastschrifteinzug eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Im Falle der Überweisung wird zuerst eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zugesendet und anschließend erfolgt die Überweisung durch den Kunden.
4. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an emploio zu überweisen.
5. emploios Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten. Alternativ mit Start der Kampagnen.
6. Bei Zustandekommen des Vertrags und nicht gewünschter Fortführung seitens des Auftraggebers werden folgende Schadensersatzansprüche dem Auftraggeber in Rechnung gestellt:
Nach Zustandekommen des Vertrags: Pauschal 30 % des Auftragswertes.
Nach erfolgtem Onboarding: Pauschal 50 % des Auftragswertes.
Die aufgeführten Staffelungen entfallen bei rechtmäßiger Inanspruchnahme einer vorher definierten Garantie. Bei Inanspruchnahme einer Garantie gelten die in dieser festgelegten Zahlungsbedingungen.
1. Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
1. Fristen für die Leistungserbringung durch emploio beginnen erst dann, wenn der Rechnungsbetrag bei emploio eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei emploio vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.
2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist emploio berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
3. Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber emploio in Verzug, ist emploio berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. emploio wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
1. emploio haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
2. Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet emploio nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.
3. Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, emploio ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt emploio insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.
4. Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.
5. Die Nachweispflicht bei von emploio vergebenen Garantien liegt beim Auftraggeber.
Dies bezieht sich vor allem auf die im Angebot angenommenen Kriterien der vergebenen Garantie. Sollte es zu einem Garantieanspruch seitens des Auftraggebers kommen, so sind an emploio die ggf. erforderlichen Nachweise zu senden. Nachdem die Nachweise bei emploio in Schriftform eingegangen sind, hat emploio 30 Tage Zeit, den Garantieanspruch zu prüfen.
1. Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns emploio gegenüber zu gewährleisten. emploio behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen emploio GmbH und emploios Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
2. Dem Kunden ist es untersagt, Mitarbeiter der emploio GmbH abzuwerben. Der Versuch wird mit einer Vertragsstrafe i.H.v. 10.000 € sanktioniert. Bei Abwerbung eines Mitarbeiters von emploio zum Kunden, verpflichtet sich der Kunde emploio mit einer einmaligen Zahlung i.H.v. 50.000 € zu entlohnen.
3. Dem Kunden ist es untersagt, von emploio erhaltene Bewerberkontakte gewerblich weiterzuverkaufen oder an Dritte weiterzugeben. Die von emploio vermittelten Bewerberdaten sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Bei einer Verletzung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde emploio mit einer Zahlung i.H.v. 10.000 € je Fall zu entlohnen.
1. Durch den Kunden zur Verfügung gestellte Login Daten zu Social Media Profilen werden ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der gebuchten Dienstleistung verwendet. Private Nachrichten, Nutzerverhalten und Einsicht in sonstige, nicht für die Erbringung der gebuchten Dienstleitung relevanten Daten ist für emploio strengstens untersagt.
2. Nur ausgewählte Mitarbeiter haben das Recht, auf die Kundenprofile unter strengsten Richtlinien zuzugreifen und sind verpflichtet, die Daten entsprechend dieser zu behandeln. Größter Wert wird darauf gelegt, für den Erfolg der Kampagne nicht relevante Datensätze den Mitarbeitern von emploio nicht zur Verfügung zu stellen.
3. Sämtliche Maßnahmen, welche emploio über die Profile des Kunden durchführt, werden dem Kunden vor Start der Dienstleistung offengelegt und durch diesen abgesegnet. Die Wahrung der Wünsche des Auftraggebers haben für emploio höchste Priorität.
1. emploio hält an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von emploio veröffentlicht werden (z. B. auf LinkedIn oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von emploio nicht gestattet.
2. emploio hält darüber hinaus die Urheberrechte an sämtlichen für den Auftraggeber erstellten Materialien. Die Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber für unbestimmte Zeit, v.a. für individuell erstellte Texte und individuelle Dienstleistungen, die explizit in der Leistungsbeschreibung enthalten sind.
3. Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu emploios Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte emploios Mitglieder-Plattformen an nicht von emploio gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt.
Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von emploio aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und schriftlich bestätigt werden.
4. Mit Nutzung der Mitglieder-Plattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch emploio Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
1. Der Schutz personenbezogener Daten hat für emploio oberste Priorität. emploio informiert daher separat in der Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
2. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch emploio im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sie können einer Kontaktaufnahme durch emploio widersprechen, indem Sie emploio dafür eine E-Mail zukommen lassen an: info@emploio.de.
1. Sofern Sie die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen bei uns buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. Wir bestätigen Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.
2. Der Kunde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.
3. Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 25% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Rücktrittserklärung (eingehend bei uns) weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten Pauschalen entstanden ist.
4. Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch uns gestellt werden.
1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von emploio maßgebend.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 40211 Düsseldorf.
2. Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Düsseldorf.
AGB Stand: 04.2024